FAQ – Covid-19

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass wir Ihre E-Mails nicht sofort beantworten können.
Daher finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

  1. Besteht in Ihrer Praxis eine Maskenpflicht?
    Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass Sie unsere Praxis nur mit einem entsprechenden Mund-Nasen-Schutz betreten dürfen, auch wenn sie eine Maskenbefreiung haben sollten. Aktuell sind ab dem 01.10.2022 FFP-2-Masken in medizinischen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. In einer Arztpraxis begegnen sich stets Patienten mit verschiedenen Erkrankungen. Eine Maskenbefreiung gilt nicht in unserer Arztpraxis!
  2. Ist eine Boosterimpfung gegen Covid-19 bei Ihnen in der Praxis möglich?
    Ja, wir führen Auffrischungsimpfungen nach Terminvergabe bei uns durch. Termine können Sie über das Kontaktformular unserer Homepage, per E-Mail oder telefonisch anfragen.
  3. Ab wann wird die Boosterimpfung empfohlen?
    Die erste Boosterimpfung wird nach 3-6 Monaten nach der Grundimmunisierung empfohlen.
    Eine zweite Boosterimpfung wird nach weiteren 6 Monaten bei über 60jährigen, Menschen mit Immunsupression und/ oder chronischen Erkrankungen und medizinischem Personal angeraten. Eine dritte Boosterimpfung wird aktuell im Allgemeinen nicht empfohlen. Wir erwarten weitere Aktualisierungen.
  4. Mit welchem Impfstoff wird bei Ihnen in der Praxis geimpft?
    Biontech (Comirnaty) Original und BA.1
  5. Ich habe Erkältungssymptome wie Fieber, Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen. Darf ich in die Praxis kommen?
    Bitte führen Sie am selben Tag, an dem Sie unsere Praxis besuchen wollen, einen Schnelltest durch. Mit einem tagesaktuellen negativem Schnelltestergebnis und mit FFP-2-Maske dürfen Sie trotz Symptomen in die Praxis kommen. Ein in der Häuslichkeit durchgeführter Test genügt uns. Falls der Schnelltest positiv ist, kommen Sie bitte nicht in die Praxis. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail/ Kontaktformular online.
  6. Meine Corona-Warn-App hat mir eine „Warnung“ geschickt. Benötige ich jetzt einen PCR-Abstrich?
    Wenn Sie eine Kontaktwarnung erhalten und keine Erkältungssymptome haben, benötigen Sie keinen PCR-Abstrich. Sollten Sie allerdings Erkältungssymptome entwickeln, ist ein Schnelltest und ggf. ein PCR-Abstrich angezeigt.

Hinweis:

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass Sie unsere Praxis nur mit einer FFP2-Maske (ohne Ventil) betreten dürfen, auch wenn sie eine Maskenbefreiung haben sollten.
In einer Arztpraxis begegnen sich stets Patienten mit verschiedenen Erkrankungen. Eine Maskenbefreiung gilt nicht in einer Arztpraxis!
Die Gesundheit aller liegt uns sehr am Herzen!