Liebe Patientinnen und Patienten,
ab Oktober beginnen wir mit den Impfungen gegen Grippe und Covid-19 (Impfstoff Comirnaty Omikron XBB1.1.). Sie können diesbezüglich ohne Termin vorbeikommen:
- täglich (außer donnerstags) zwischen 10 und 12 Uhr
- donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr
Bitte halten Sie Ihren Impfausweis bereit.
Unsere Praxis hat in diesem Jahr, soweit bereits geplant, an folgenden Tagen geschlossen:
GESCHLOSSEN AM
Fr 22.12.2023
Die Vertretung wird übernommen von:
Dr. Gutsmuths
Ziegelseestr. 4
19055 Schwerin
0385/592160
Dr. Seemann
Bornhövedstr. 10
19055 Schwerin
0385 /512570
Dr. Schulze
Zum Bahnhof 11
19055 Schwerin
0385/5811408
Aktuelle Hinweise zum Umgang mit Erkältungsbeschwerden für Patientinnen und Patienten aus unserer Praxis
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Akutsprechstunde
Bei Symptomen eines Atemweginfektes wie Husten, Schnupfen, Fieber, Gliederschmerzen, Kopfschmerzen oder Halsschmerzen stellen Sie sich bitte während unserer Öffnungszeiten ohne Termin (“Akutsprechstunde”) vor.
Um unser Team und unsere Patientinnen und Patienten zu schützen, bitten wir Sie um die Durchführung eines Schnelltests und Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes.
Bei einem positivem Schnelltest rufen Sie uns bitte an oder schreiben eine E-Mail, um das weitere Vorgehen mit uns abzustimmen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Bitte um Mund-Nasen-Schutz
Bei Erkältungsbeschwerden wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Fieber bitten wir Sie weiterhin, unsere Praxis nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu betreten. Ab dem 07.04.2023 wurde die gesetzliche Maskenpflicht aufgehoben. In einer Arztpraxis begegnen sich jedoch stets Patientinnen und Patienten mit verschiedenen Erkrankungen. Wir möchten Sie und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen.
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PCR-Abstrich
Da PCR-Untersuchungen aktuell nur noch nach ärztlicher Indikationsstellung in der Sprechstunde erfolgen, nehmen wir im Falle eines Virusnachweises Kontakt mit Ihnen auf. Bitte achten Sie darauf, dass wir Sie zur Befundbesprechung telefonisch erreichen können.
Hier erfahren Sie mit Hilfe u. a. Ihrer Labor- Auftragsnummer das PCR-Ergebnis:
PCR-Untersuchungen als Bestätigungstest, vor Reisen, Krankenhausaufenthalten oder Einzügen in Pflegeeinrichtungen werden von den Krankenversicherungen nicht mehr finanziert. Sie müssen von Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden.